https://drsf.reise/: Ab dem 01.11.2021 nimmt der Reisesicherungsfonds verpflichtend seine Geschäfte auf. Tipp: Kleinere Reiseveranstalter mit einem Jahresumsatz mit Pauschalreisen unter 3 Millionen müssen nicht in den Fonds einzahlen und sollten versuchen, ein Fortführungsangebot ihrer Insolvenzversicherung zu erhalten. Reiseveranstalter mit einem relevanten Jahresumsatz zwischen 8 und 10 Million sollten sicherheitshalber parallel die Antragsstrecke des DRSF durchlaufen, während sie die Fortführung der Insolvenzversicherung abklären.
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