Reisesicherungsfondsgesetz (RSG) ist in Kraft

https://drsf.reise/: Ab dem 01.11.2021 nimmt der Reisesicherungsfonds verpflichtend seine Geschäfte auf. Tipp: Kleinere Reiseveranstalter mit einem Jahresumsatz mit Pauschalreisen unter 3 Millionen müssen nicht in den Fonds einzahlen und sollten versuchen, ein Fortführungsangebot ihrer Insolvenzversicherung zu erhalten. Reiseveranstalter mit einem relevanten Jahresumsatz zwischen 8 und 10 Million sollten sicherheitshalber parallel die Antragsstrecke des DRSF durchlaufen, während sie die Fortführung der Insolvenzversicherung abklären.

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Über die Autorin

Seit 2015 vertritt die Rechtsanwältin Marie Vandersanden Ihre bundesweiten Mandanten in Ihrer eigenen Kanzlei in den Interessenschwerpunkten Wirtschafts-, Vertrags – und Wettbewerbsrecht, Recht des Tourismus  und der (Sprach-)Reiseveranstalter sowie Medien -und Presserecht.

 

Vor der Gründung Ihrer eigenen Kanzlei und dem Abschluss beider juristischer Staats-examina (Volljuristin) sowie Aufbaustudium mit LL.M.-Abschluss und Anwaltszulassung durch die Rechtsanwaltskammer München folgte zunächst eine Anstellung in einer führenden europäischen Großkanzlei und anschließend die Leitung der Rechtsabteilung in einem weltweit agierenden Konzern der Konsumgüter-industrie als General Counsel („Head of Legal“) und Prokuristin.

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