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kaum bekannte
Abmahn-Gründe in der Touristik
Selbst bei größter Umsicht sind irreführende Werbemaßnahmen in Prospekten, Katalogen und auf Webseiten oft eine leichte Beute für Abmahn-Vereine oder Wettbewerber und ziehen teure Abmahnungen und Unterlassungsklagen nach sich. Bieten Sie keine Angriffsfläche!
- Keine Kennzeichnung von Online-Bewertungen
- Fehlerhafte Angabe der Bewertungsparameter und Echtheitsprüfung von Kundenbewertungen
- Fehler bei der rechtskonformen Darstellung von Preisangaben, Endpreisen, Gesamtpreisen, Serviceentgelten, Nebenkosten, Zuschlägen
- Werbung mit Sicherungsscheinen bei Pauschalreisen
- Sternekennzeichnung und Klassifizierungen für Hotels
- Werbemaßaktionen mit rabattierten Reisepreisen
- Spitzenstellungswerbung oder Alleinstellungswerbung
- Logvogelangebote
- Werbung mit „Bestpreisgarantie“
- Werbung mit „kostenloser Pauschalreise“ oder „Gratis-Flug“ bei anfallenden Buchungsgebühren
- Spam / unerlaubte Werbemaßnamen