Personen spielen Schach auf einem Schreibtisch mit Arbeitsmaterialien
11

kaum bekannte
Abmahn-Gründe in der Touristik

Selbst bei größter Umsicht sind irreführende Werbemaßnahmen in Prospekten, Katalogen und auf Webseiten oft eine leichte Beute für Abmahn-Vereine oder Wettbewerber und ziehen teure Abmahnungen und Unterlassungsklagen nach sich. Bieten Sie keine Angriffsfläche!

  1. Keine Kennzeichnung von Online-Bewertungen
  2. Fehlerhafte Angabe der Bewertungsparameter und Echtheitsprüfung von Kundenbewertungen
  3. Fehler bei der rechtskonformen Darstellung von Preisangaben, Endpreisen, Gesamtpreisen, Serviceentgelten, Nebenkosten, Zuschlägen
  4. Werbung mit Sicherungsscheinen bei Pauschalreisen
  5. Sternekennzeichnung und Klassifizierungen für Hotels
  6. Werbemaßaktionen mit rabattierten Reisepreisen
  7. Spitzenstellungswerbung oder Alleinstellungswerbung
  8. Logvogelangebote
  9. Werbung mit „Bestpreisgarantie“
  10. Werbung mit „kostenloser Pauschalreise“ oder „Gratis-Flug“ bei anfallenden Buchungsgebühren
  11. Spam / unerlaubte Werbemaßnamen