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Gefahren bei Pauschalreisen und sicherungsscheinen
Veranstalter von Pauschalreisen müssen einen Sicherungsschein ausstellen, während Anbieter von Einzelleistungen das unbedingt vermeiden müssen. Doch für wen gilt was? Welche Bestandteile eines „Pakets“ müssen bei der Bewertung berücksichtigt werden? Wie darf ich mein Unternehmen und meine Produkte diesbezüglich bewerben? Das und mehr droht, wenn man hier Fehler macht:
- Abmahnung wegen Verbraucherbenachteiligung
- Einstweilige Verfügung wegen Wettbewerbsverstoßes
- Gewerberechtliches Bußgeld bis zu 30.000 Euro
- Gewerberechtliches Untersagungsverfahren bei beharrlichem Verstoß
- Vertragsrechtliche Folgen: Ihr Kunde kann kostenlos stornieren