Lebensmittelrecht

Lebensmittel mit einer Schere und Fotos auf einem Schreibtisch
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Stolperfallen bei der Etikettierung und Kennzeichnung von Lebensmitteln im Handel bzw. in Hotellerie und Gastronomie

Was muss zwingend gekennzeichnet werden und was ist unter allen Umständen verboten? Wie gehe ich mit Speisenkarten und offenen Speisen um? Dabei machen viele mehr falsch als richtig – und das kann teuer werden. Ich prüfe Ihre Kennzeichnung, bevor es zu Umsatzverlusten kommt:

Bei unverpackter Ware:

  1. Fehlende oder falsche Allergenkennzeichnung
  2. Kennzeichnung zwar richtig, aber falsch aufgemacht
  3. Es werden irreführende Angaben gemacht
  4. Dokumentation falsch erstellt
  5. Information oder Dokumentation veraltet

 

Bei verpackter Ware:

  1. Fehlende Pflichtkennzeichnungselemente
  2. Kennzeichnung zwar richtig, aber falsch aufgemacht
  3. Es werden irreführende Angaben gemacht
  4. Nährwertbezogene oder gesundheitsbezogene Angaben entsprechen nicht der Health Claims Verordnung
  5. Freiwillige Auslobungsmöglichkeiten werden als unzulässig erachtet und bleiben daher ungenutzt


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