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Geheimtipps, wie Sie
richtig enterben
Es gibt viele gute Gründe, warum jemand seinen Nachlass vor einer bestimmten Person schützen und einer anderen Person zukommen lassen möchte. Im deutschen Erbrecht macht es das Pflichtteilsrecht einem aber nicht leicht. Guter Rat ist hier im wahrsten Sinne „Gold wert“:
- Pflichtteilsverzicht von behinderten Kindern oder Sozialhilfeempfängern unterzeichnen lassen, sonst geht alles an den Staat>
- Schenkungen zu Lebzeiten rechtzeitig machen: So werden 10 Jahre angerechnet
- Geschenke mit Zweckbindung an das Lieblingskind machen: dann wird nicht auf das Erbe angerechnet
- Vorsicht: nicht den Ehegatten beschenken um das eigene Vermögen für die Erben zu reduzieren: Die Abschmelzregel gilt erst nach Scheidung oder Tod
- Erbmasse zu Lebzeiten an Kinder verkaufen. Aber nicht zu günstig, da sonst der Wert auf den Nachlass angerechnet wird
- Scheiden lassen! Solange Sie verheiratet sind, hat Ihr Ex ein gesetzliches Erbrecht
- Geld ausgeben und Vermögen reduzieren
- Adoptieren Sie Stiefkinder oder Waisenkinder. Diese werden erbberechtigt und reduzieren den Pflichtteil anderer Erbkonkurrenten
- Wenn es eine Option ist: ziehen Sie nach Großbritannien, dort gibt es kein Pflichtteilsrecht
- Vor- und Nacherbfolge anordnen, damit nicht das Familienerbe über das leibliche Kind an den Ex oder Schwiegerkinder gehen kann
- Pflichtteilsstrafklausel im gemeinschaftlichen Testament nicht vergessen, um die Geltendmachung des Pflichtteils für die Kinder nach dem Tod des Erstversterbenden unattraktiv zu machen. So ist der Überlebende Ehegatte abgesichert
- Immer gilt: Testament verfassen, sonst gibt es noch mehr als den Pflichtteil. Ein Testament ist schnell verfasst. Nicht immer ist ein Notar nötig.